BANKEN RECHT
Mag. Dr. Jur. Ferdinand Groß
Sehr geehrte LeserInnen!
Angemerkt wird, die Bank oder das Kreditinstitut ist verpflichtet, in das
Original des Kredit-Vertrages Einsicht zu gewähren.
Beim Kredit-Vertrag handelt es sich um eine Privat-Urkunde und ist diese
regelmäßig vorzulegen, widrigenfalls die Klage der Bank abgewiesen wird.
Die Vorlage erfolgt praktisch nie, weil die Forderungen durch die Bank
oder das Kredit-Institut regelmäßig verkauft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. F. Groß